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Rauchmelderpflicht in Rheinland Pfalz

Rauchmeldergesetz seit 2003
  • Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2012

  • Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden

  • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

  • Die exakte Montageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676

  • Landesbauordnung Rheinland Pfalz § 44 Abs. 8

Was bringt’s:
 
  • Bei Bränden sterben die wenigsten Menschen durch das Feuer selbst, sondern durch das Einatmen von Rauch. Schon wenige Atemzüge von Brandrauch reichen aus um bewusstlos zu werden und im Anschluss daran zu Ersticken. Das gilt insbesondere während des Schlafens, denn die wenigsten Menschen wachen durch das Einatmen von Rauch auf. Deshalb sollte als Minimum in jedem Schlaf- und Kinderzimmer ein Rauchmelder installiert sein, am besten noch weitere in Treppenhaus und Flur.

Mit wenig Geld Leben retten:

Gute und geprüfte Rauchmelder bekommen Sie schon für einen niedrigen zweistelligen Betrag im Handel. Achten Sie beim Kauf auf das VdS-Zeichen und eine Zulassung nach DIN EN 14604. Seien Sie vorsichtig bei Dumping-Angeboten - in der Vergangenheit wurde schon Ware ohne Funktion verkauft. Die meisten Rauchmelder können Sie auch zusammenschalten, so dass sie z. B. einen Alarm im Heizungskeller auch in ihrem Schlafzimmer signalisiert bekommen. Um keine Kabel verlegen zu müssen, gibt es diese Funktion auch per Funkübertragung. Übrigens ist der innere Aufbau eines handelsüblichen Rauchmelders denkbar einfach. Diese optischen Melder messen die Intensität des Streulichts, das durch Rußpartikel oder Staub entsteht. Es wird also wirklich "nur" Rauchentwicklung und nicht Hitze bzw. Feuer signalisiert.

 

Rauchmelder-Kampange:

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann schauen Sie doch mal bei www.rauchmelder-lebensretter.de vorbei. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu Kauf, Montage und Wartung.